Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit
Aufgaben
Zum Arbeitsbereich des Diplom-Sozialbetreuers für Familienarbeit gehört die Mitwirkung bei Aufgaben, die im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften mit dem Ziel ausgeübt werden, den gewohnten Lebensrhythmus bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen aufrecht zu erhalten.
Der Aufgabenbereich der SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Familienarbeit gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die Tätigkeit der PflegeassistentInnen umfasst.
Das Betätigungsfeld ist sehr differenziert und umfangreich und bedarf daher einer umfassenden professionellen Ausbildung.
Unter anderem arbeiten SozialbetreuerInnen für Familienarbeit auch in familiären Systemen, die sich in lang andauernden Krisen befinden. Dieser Tätigkeitsbereich erfordert neben praktischer Lebensunterstützung auch zusätzliche Kompetenzen im Bereich der psychosozialen Beratung und Begleitung. Die Arbeit stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar und strebt eine systemverändernde Wirkung an. Tätigkeiten in diesem Bereich erfordern hohe psychische und physische Belastbarkeit und Stabilität.
Ein weiterer Einsatzbereich von SozialbetreuerInnen für Familienarbeit stellt die Unterstützung von Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Körper-, Sinnes-, intellektuellen- und Mehrfachbehinderungen dar.
Ausbildung
Diplomniveau mind. 6 Semester
Die Ausbildung erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe (SOB). Darüber hinaus gibt es ein Spektrum an Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten.
Durch den Unterricht und durch begleitete Praktika werden Fähigkeiten zu einfühlsamem Verstehen, zu raschem Erfassen von Situationen und zu sachgemäßem Handeln entwickelt und gefördert. Eine optimale Auswertung und Reflexion der konkreten Erfahrung am Arbeits- oder Praktikumsplatz wird durch Abstimmung von Theorie und Praxis angestrebt. Im Vordergrund steht stets das ganzheitliche Lernen, das immer eigenes Verhalten und eigene Einstellung einbezieht.
Einsatzbereiche
Sozialbetreuung im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften:
Einsatz in spezifischen Bereichen der Familienhilfe (z.B. Familienhilfe KIB etc.)
Sozialbetreuung in Wohngemeinschaften oder teilbetreuten Wohnformen ( z.B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen)