Berufsbild: Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

Was macht ein*e Sozialbetreuer*in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit/Behindertenbegleitung?


Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind.

Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) und für Behindertenbegleitung (Behindertenbetreuer*innen, BB) sind Spezialist*innen für die Arbeit mit körperlich gehandicapten und/oder kognitiv beeinträchtigten Menschen. Ihr Arbeitsspektrum reicht von der Unterstützung bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens bis hin zu komplexen therapeutischen Maßnahmen und Trainings. Sie arbeiten dabei eng mit Ärzt*innen und therapeutischem Personal zusammen. Die Arbeit wird sowohl ambulant als auch in Pflegeeinrichtungen ausgeübt. Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit behinderten Menschen aller Altersstufen, vor allem mit Erwachsenen, sowie mit Menschen mit allen Formen von Beeinträchtigung, insbesondere mit intellektuell- und mehrfachbehinderten Menschen. 
 

Aufgaben von Sozialbetreuer*innen Behindertenarbeit (BA)

Die Ausbildung zur Behindertenarbeit legt den Fokus auf eine umfassende Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Dabei stehen pflegerische und pädagogische Tätigkeiten im Vordergrund. Die Fachkräfte erlernen:

  • die zentralen Aspekte des Menschenbildes, das der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zugrunde liegt, zu erläutern und ihre eigene Haltung reflektiert zu beschreiben.
  • konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchzuführen.
  • zeitgemäße Unterstützungsangebote in den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen anzubieten.
  • personenzentriert und entwicklungsorientiert Beziehungen zu gestalten.
  • ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen zu belegen.
  • pflegerische Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeassistenz in die pädagogische Betreuung und Begleitung zu integrieren.
     

Aufgaben von Sozialbetreuer*innen Behindertenbegleitung (BB)

Die Behindertenbegleitung hingegen ist stärker auf die persönliche und soziale Unterstützung sowie die Alltagsbegleitung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Das umfasst:

  • vertiefte Ausbildung, die es den Fachkräften ermöglicht, ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auszuführen.
  • Anwendung adäquater Methoden und Umsetzung entsprechender Strategien in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw.
  • Wahrnehmung konzeptioneller und planerischer Aufgaben in Bezug auf die Gestaltung der Betreuungsarbeit.
  • Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen in Fragen der Sozialbetreuung sowie Übernahme von Leitungsfunktionen in Teams.
  • je nach Wahl von zusätzlichen Ergänzungsmodulen Anwendung bestimmter Strategien und Methoden für spezifische Zielgruppen.
     

Unterschied zwischen Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

Der wesentliche Unterschied zwischen Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung liegt in der Art und Tiefe der Unterstützungsleistungen. Während die Behindertenarbeit eine stärkere Betonung auf pflegerische und pädagogische Tätigkeiten legt, konzentriert sich die Behindertenbegleitung mehr auf die individuelle Alltagsunterstützung und die Förderung der Selbstständigkeit und sozialen Integration der betreuten Personen. Beide Schwerpunkte ergänzen sich jedoch und tragen gemeinsam zur umfassenden Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei.

Ausbildung

Ausbildung an Caritas Schulen möglich

Die Ausbildung zur*zum Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit ist gesetzlich geregelt und erfolgt in Fachschulen oder in Schulen für Sozialbetreuungsberufen. Weiters gibt es eine Reihe von Spezialisierungsmöglichkeiten in Bereichen wie Therapie, Sozialkunde und Rechtskunde.

Ausbildungsdauer

  • Fachniveau 2-jährig
  • Diplomniveau 3- bis 4,5-jährig

Einige Schulen bieten sowohl eine Tagesform sowie eine berufsbegleitende Form an.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: Tagesform ab 18 Jahren, berufsbegleitende Form ab 19 Jahren
  • Vorbildung: Abschluss einer höheren oder mittleren Schule bzw. einer Berufsausbildung
  • 3-wöchiges Vorpraktikum (120h) im Behindertenbereich; Interessent*innen mit mehr Praxis werden bevorzugt;
  • Teilnahme am Aufnahmetag und Aufnahmegespräch

Ausbildung bei der Caritas