Die HeimhelferInn unterstützt betreuungsbedürftige Menschen, das sind Personen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Unterstützung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe. Dies sind insbesondere Personen, die aber dennoch in ihrer Wohnung bzw. betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft bleiben möchten. Als wichtiges Bindeglied zwischen dem Klienten/der Klientin, dessen/deren sozialem Umfeld und allen anderen Bezugspersonen arbeitet die HeimhelferIn im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der Mobilen Betreuungsdienste.
Im Rahmen der Betreuungsplanung führt die HeimhelferIn Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich eigenverantwortlich auf Anordnung von KlientenInnen und Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe, die Tätigkeiten der Basisversorgung ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durch. Der Beruf der HeimhelferInnen darf ausschließlich im Rahmen eines interdisziplinären Teams ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung des Berufes entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzunehmen hat.
Mindestalter für die Tätigkeit als HeimhelferIn: 18 Jahre
Die Ausbildung zur HeimhelferIn ist gesetzlich geregelt und erfolgt in Lehrgängen bzw. Kursen für Heimhilfe. Aufnahmevoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Betreuen und Pflegen zu Hause, Pflegewohnhaus