PflegeassistentIn

Die PflegeassistenIn arbeitet in einem interdisziplinären Team. Sie ist aufgrund der Ausbildung in der Lage, das erworbene Wissen entsprechend in die Praxis umzusetzen, sodass dem Kunden eine ganzheitliche Betreuung mit maßgeblichen Aspekten der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Selbstständigkeit und somit der Lebensqualität zukommt.

Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen unter Anleitung der DGKP laut Pflegeplan, deren Arbeit die PflegeassistentIn auf effiziente Weise unterstützt und ergänzt.

Die PflegeassistentIn 

  • … ist zu Eintragungen in die Pflegedokumentation der Caritas verpflichtet.
  • … arbeitet nach den Grundsätzen der Berufsethik (Diskretion, Verschwiegenheit, etc.).
  • … ist verpflichtet, Veränderungen des Gesundheitszustandes eines Kunden an die pflegeverantwortliche DGKP weiterzuleiten.
  • … arbeitet bei therapeutischen / diagnostischen Maßnahmen lt. GuKG §§ 83, Abs. 4 nach schriftlicher Einzelanordnung des Arztes oder Subdelegation durch DGKP mit.

 

Aufgaben:

Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz umfasst nach § 83 GuGK die Durchführung folgender Aufgaben:

1. Mitwirkung an und Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen (Abs. 2), 

2. Handeln in Notfällen (Abs. 3),

3. Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie (Abs. 4).

 

Ausbildung

Die Ausbildung ist staatlich geregelt und erfolgt in Pflegeassistenz-Lehrgängen, die an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet sind. Weiters ist die Ausbildung in der Pflegeassistenz auch in Verbindung mit anderen Ausbildungen möglich, z.B. im Zuge einer Ausbildung für Sozialbetreuungsberufe in den Bereichen "Altenarbeit", "Behindertenarbeit" und "Familienarbeit".

Aufnahmevoraussetzungen sind: Mindestalter von 17 Jahren, körperliche und geistige Eignung (ärztliches Gesundheitszeugnis), Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht. Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach den Erfordernissen der Pflegeassistenz, dabei werden insbesondere die Schulbildung, die Schulzeugnisse, die Ergebnisse des Aufnahmegesprächs oder Aufnahmetests, der Lebenslauf und der Gesamteindruck zur Entscheidung herangezogen.

Dauer: je 800 Stunden theoretischer und praktischer Teil, Abschluss: kommissionelle Prüfung, staatlich anerkanntes Zeugnis, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung PflegeassistentIn

 

Einsatzbereiche

Betreuen und Pflegen zu Hause, Pflegewohnhaus, Wohnhaus für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, Krankenhaus