Fördermöglichkeiten

Fachkräftestipendium erleichtert Weg in einen Sozialbetreuungsberuf

 

Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die sich in den Sozialbetreuungsberufen ausbilden lassen. In den Caritas-Schulen für Sozialbetreuungsberufe profitieren UmsteigerInnen von der finanziellen Unterstützung für die 2- und/oder 3-jährigen Ausbildungen. Das Stipendium ist so hoch wie das individuelle Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Stipendiaten sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert. Anspruch auf das Fachkräftestipendium haben Menschen, wenn sie wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind, arbeitslos oder selbstständig sind, aber das Gewerbe ruhend gemeldet haben. Weitere Voraussetzungen sind, dass man in den letzten 15 Jahren mindestens vier Jahre beschäftigt war und keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität hat. Das Fachkräftestipendium kann frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung vom AMS genehmigt werden. 

 

Weitere Fördermöglichkeiten

In den Bundesländern gibt es weitere, länderspezifische Fördermöglichkeiten, wie z.B. Stiftungen. Nähere Informationen erhalten Sie am Schulstandort Ihrer Wahl.